Der Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern.
Sein Zweck ist ausschließlich die Hilfeleistung in Steuersachen im Rahmen der Befugnis nach § 4 Nr. 11 des Steuerberatungsgesetzes.
Er ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet und somit ein Idealverein im Sinne des § 21 BGB.
Schätzungsweise 5 Millionen Bundesbürger nehmen jährlich die Dienste von Lohnsteuerhilfevereinen in Anspruch.
Ein Lohnsteuerhilfeverein besteht in der Regel aus diversen lokalen Niederlassungen, sogenannten Beratungsstellen. Um eine Beratungsstelle eines Lohnsteuerhilfevereins leiten zu können, muß die/der jeweilige Leiter/-in eine entsprechende Qualifikation nachweisen. Durch die ständig wechselnde Steuergesetzgebung ist es in kaum einer anderen Branche von so essentieller Bedeutung, seinen Wissensstand up-to-date zu halten.