Die Steuerhilfe erfolgt im Rahmen einer Mitgliedschaft.
Man bezahlt für den sogenannten Lohnsteuerjahresausgleich neben einer einmaligen Aufnahmegebühr einen jährlichen Beitrag zwischen 47 € und maximal 245 €.
Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig 12 € inkl. 19% MwSt.
Die Jahresbeiträge der Mitglieder staffeln sich gemäß nachstehender Tabelle:
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Bemessungsgrundlage |
Mitgliedsbeitrag |
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bis 10.000 |
47,00 |
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von 10.001 bis 15.000 |
69,00 |
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von 15.001 bis 23.000 |
79,00 |
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von 23.001 bis 30.000 |
98,00 |
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von 30.001 bis 40.000 |
110,00 |
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von 40.001 bis 48.000 |
130,00 |
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von 48.001 bis 55.000 |
160,00 |
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von 55.001 bis 60.000 |
180,00 |
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von 60.001 bis 70.000 |
198,00 |
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von 70.001 bis 80.000 |
220,00 |
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über 80.001 |
245,00 |
Die Bemessungsgrundlage setzt sich zusammen aus:
Bei zusammenveranlagten Ehegatten werden die unter a) bis d) genannten Einnahmen zusammengerechnet.
a)
dem/den auf der/den Lohnsteuerbescheinigung(en) des betreffenden Jahres eingetragenen Bruttoarbeitslohn/-löhnen,
b)
dem jährlichen Bruttobetrag der Renten, Versorgungsbezüge, steuerfreie Arbeitgeberleistungen, Lohnersatzleistungen und dergleichen,
c)
den Jahresmieteinnahmen oder Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung sowie
d)
Einnahmen aus Kapitalvermögen und privaten Veräußerungsgeschäften.