Preise Lohnsteuerjahresausgleich

Die Steuerhilfe erfolgt im Rahmen einer Mitgliedschaft. 

Man bezahlt für den sogenannten Lohnsteuerjahresausgleich neben einer einmaligen Aufnahmegebühr einen jährlichen Beitrag zwischen 47 € und maximal 245 €.

 

Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig 12 € inkl. 19% MwSt.

Die Jahresbeiträge der Mitglieder staffeln sich gemäß nachstehender Tabelle:

 

Bemessungsgrundlage
in Euro

Mitgliedsbeitrag
in Euro incl. 19% MwSt

bis 10.000

47,00

von 10.001 bis 15.000

69,00

von 15.001 bis 23.000

79,00

von 23.001 bis 30.000

98,00

von 30.001 bis 40.000

110,00

von 40.001 bis 48.000

130,00

von 48.001 bis 55.000

160,00

von 55.001 bis 60.000

180,00

von 60.001 bis 70.000

198,00

von 70.001 bis 80.000

220,00

über 80.001

245,00

 

Die Bemessungsgrundlage setzt sich zusammen aus:

a)  dem/den auf der/den Lohnsteuerbescheinigung(en) des betreffenden Jahres eingetragenen Bruttoarbeitslohn/-löhnen,
b)  dem jährlichen Bruttobetrag der Renten, Versorgungsbezüge, steuerfreie Arbeitgeberleistungen, Lohnersatzleistungen und dergleichen,
c)  den Jahresmieteinnahmen oder Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung sowie
d)  Einnahmen aus Kapitalvermögen und privaten Veräußerungsgeschäften.

Bei zusammenveranlagten Ehegatten werden die unter a) bis d) genannten Einnahmen zusammengerechnet.