Qualifikation

Wer eine Beratungsstelle betreibt, muss eine entsprechende steuerliche Qualifikation nachweisen, die im Rahmen eines Zulassungsverfahrens von der zuständigen Oberfinanzdirektion geprüft wird.

Verlangt wird eine kaufmännische Ausbildung sowie eine mindestens dreijährige Tätigkeit mit rein steuerlichem Schwerpunkt, in der Regel also die Erstellung von Steuererklärungen beim Steuerberater.

Monatliche Newsletter, regelmäßige Steuerseminare sowie eine Experten-Steuerhotline sind der Garant für aktuelle Information und qualifizierte Beratung durch unsere Ansprechpartner vor Ort.

Bei der Ausübung der Hilfeleistung ist der Lohnsteuerhilfeverein wie auch der Steuerberater an die strengen gesetzlichen Vorschriften des Steuerberatungsgesetzes gebunden. Die Lohnsteuerhilfe muß sachgemäß, gewissenhaft und verschwiegen ausgeübt werden.