„Die Einkommensteuer hat mehr Menschen zu Lügnern gemacht als der Teufel.“
W. Rogers - Humorist
Doch keine Angst, die Steuerzahllast lässt sich auch mit legalen Mitteln minimieren.
In vielen Fällen kommt es sogar zu einer Steuererstattung.
Die Erstellung von Steuererklärungen ist ein zentrales Leistungsmerkmal der Lohnsteuerhilfe.
Lohnsteuerhilfevereine beraten im Rahmen einer Mitgliedschaft ausschließlich bei Einkünften aus:
- nichtselbständiger Arbeit einschließlich Pensionen und Betriebsrenten
- gesetzlichen und privaten Renten
- Unterhaltsleistungen.
Für diese Fälle auch bei:
- Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
- Einkünften aus Kapitalvermögen (Zinsen)
- privaten Veräußerungsgeschäften (Spekulationsgewinnen),
sofern die Einnahmen hieraus 13.000 € bzw. 26.000 € bei Einzel. bzw. zusammenveranlagten Personen nicht übersteigen und keine umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen vorhanden sind.